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RECHTSANWALTSKANZLEI
DR. JENS WUTTKE
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  • Der neue § 45a PStG (Vornamensortierung) - eine kritische Betrachtung

GERMAN LAW FIRM

DR. JENS WUTTKE

 

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Bewerben Sie sich jetzt für 2022 um ein Studierenden-Praktikum, Ihre Referendar-Anwaltsstation oder Wahlstation in unserer Kanzlei zu absolvieren. Senden Sie bitte einfach eine E-Mail an: Kanzlei@Recht100.de


Jan. 2022, Ausgabe der Fachzeitschrift

StAZ Das Standesamt: Aufsatz: "Aktuelle Rechtslange zur Eintragung von Künstlernamen in Personalausweise und Reisepässe" Klick hier!

Juli 2019, Ausgabe der Fachzeitschrift

StAZ Das Standesamt: Aufsatz: "Der neue § 45a PStG (Vornamensortierung) - eine kritische Betrachtung" Klick hier!

August 2018

Bundesverwaltungsgericht Leipzig folgt der Argumentation von RA Dr. Wuttke als Klägervertreter und hebt alle vorinstanzlichen Urteile auf. Der Kläger könne ab 1.11.2018 die Reihenfolge seiner Vornamen ändern und seinen Rufnamen an erste Stelle setzen lassen, vgl. § 45a PStRÄndG vom 17.07.2017, Klick hier! Das Begehren des KLägers (seit 2011) gegen die Stadt Dresden auf entsprechende Namensänderung hätte aber Erfolg gehabt, so dass die Stadt Dresden sämtliche seither angefallenen Verfahrenskosten dem Kläger erstetzen muss, so das BVerwG.


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