• Die Kanzlei
  • Beratungsfelder
    • Einzug offener Forderungen
    • Rechtsberatung für Unternehmer und Gründer
    • Außergerichtliche Schuldenbereinigung
    • Abwicklung von Verkehrsunfällen
    • Abwehr von Ansprüchen aus Insolvenzanfechtung
    • Kunstrecht
  • Veröffentlichungen
    • Rufnamen
    • Der neue § 45a PStG (Vornamensortierung) - eine kritische Betrachtung
  • Kontakt
  • ENGLISH
  • Die Kanzlei
  • Beratungsfelder
  • Veröffentlichungen
  • Kontakt
  • ENGLISH
RECHTSANWALTSKANZLEI
DR. JENS WUTTKE
  • Rufnamen
  • Der neue § 45a PStG (Vornamensortierung) - eine kritische Betrachtung

GERMAN LAW FIRM

DR. JENS WUTTKE

 

Click here for ENGLISH Version!

 


HIER UNVERBINDLICHE ONLINE MANDATSANFRAGE

 

Neu seit 01.01.2021! Gesetzesänderung gibt Recht auf Anpassung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen wegen Corona.


Studierendenpraktikum oder Anwaltsstation für Rechtsreferendare (m/w/d) 

Bewerben Sie sich jetzt für 2021 um ein Studenten-praktikum, Ihre Referendar-Anwaltsstation oder Wahlstation in unserer Kanzlei zu absolvieren. Senden Sie bitte einfach eine E-Mail an: Kanzlei@Recht100.de


Juli 2019, Ausgabe der Fachzeitschrift

StAZ Das Standesamt: Aufsatz: "Der neue § 45a PStG (Vornamensortierung) - eine kritische Betrachtung" Klick hier!

August 2018

Bundesverwaltungsgericht Leipzig folgt der Argumentation von RA Dr. Wuttke als Klägervertreter und hebt alle vorinstanzlichen Urteile auf. Der Kläger könne ab 1.11.2018 die Reihenfolge seiner Vornamen ändern und seinen Rufnamen an erste Stelle setzen lassen, vgl. § 45a PStRÄndG vom 17.07.2017, Klick hier! Das Begehren des KLägers (seit 2011) gegen die Stadt Dresden auf entsprechende Namensänderung hätte aber Erfolg gehabt, so dass die Stadt Dresden sämtliche seither angefallenen Verfahrenskosten dem Kläger erstetzen muss, so das BVerwG.


Impressum | Datenschutz | Cookie-Richtlinie | Sitemap
Anmelden Abmelden | Bearbeiten
zuklappen