Einzug offener Forderungen

Jemand zahlt Ihre Rechnungen nicht, schuldet Ihnen also Geld. Nur ungern möchten Sie aber ein Inkassobüro einschalten, da Sie fürchten, Ihren Vertragspartners dadurch zu verlieren. Zudem haben Sie vielleicht auch weder Personal- noch Zeitkapazitäten, um sich um Ihren Forderungseinzug selbst zu kümmern.

 

Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts kann nicht selten der Schuldner veranlasst werden, offene Rechnungen umgehend zu bezahlen.

 

Konflikte sind zwar auch mit anwaltlicher Hilfe nicht immer vermeidbar, können aber niveauvoll und für Sie zeit- und stresssparend ausgetragen werden.

 

Ab wann lohnt sich ein Forderungseinzug?

 

Grundsätzlich lohnt es sich jede begründete Forderung zu verfolgen, denn auch das Überleben Ihres Unternehmens ist von Geldflüssen abhängig. Eine nicht realisierte Forderung ist verschenktes Geld.

 

Kontaktaufnahme

 

Zur ersten Kontaktaufnahme rufen Sie uns am besten an  oder schreiben uns eine E-Mail. Schnellstmöglich setzt sich ein Rechtsanwalt mit Ihnen in Verbindung. Dieser teilt Ihnen mit, welche Unterlagen benötigt werden.

 

Verfahrensablauf

 

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen sendet der Rechtsanwalt ein vorgerichtliches anwaltliches Mahnschreiben an Ihren Schuldner. Darin wird Ihr Schuldner zur Begleichung Ihrer Forderung aufgefordert. Nicht selten erfolgt die Zahlung einschließlich der entstandenen Anwaltskosten daraufhin sofort. Geschieht dies nicht, versucht der Rechtsanwalt sich mit dem Schuldner telefonisch in Verbindung zu setzen. Dieser telefonische Kontakt führt oft zu einer außergerichtlichen Einigung.

 

Ist der Schuldner weiterhin zahlungsunwillig, so leitet der Anwalt das gerichtliche Mahnverfahren ein. Der Antrag berücksichtigt neben der Hauptforderung natürlich alle Zinsforderungen sowie Kosten. Erhebt der Schuldner Widerspruch gegen den Mahnbescheid, leitet der Anwalt das gerichtliche Klageverfahren ein.

 

Alle gerichtlichen Verfahren, insbesondere das Einklagen einer Forderung, werden erst nach Ihrer ausdrücklichen Beauftragung durch Sie eingeleitet.

 

Müssen Kosten verauslagt werden?

 

Im außergerichtlichen Verfahren brauchen Sie keine Kosten zu verauslagen. Sämtliche Kosten werden direkt gegenüber Ihrem Schuldner geltend gemacht, die dieser als Verzugsschaden zu tragen hat.

 

Erst im Mahnbescheids- bzw. Klageverfahren entstehen Kosten, die vorab von Ihnen zu verauslagen sind. Diese Kosten werden im Falle des Obsiegens jedoch vom Kostenschuldner insgesamt zu erstatten sein.

 

Wann verjährt meine Forderung?

 

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

 

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Jens Wuttke begleitet Sie

 

                bei der außergerichtlichen Geltendmachung von Forderungen

 

  • schriftliche Zahlungsaufforderung und Mahnung durch einen Rechtsanwalt
  • Vergleichsverhandlungen

     

    im Mahnverfahren

     

  • Antrag auf Mahnbescheid

  • Antrag auf Vollstreckungsbescheid

     

    im gerichtlichen Verfahren

     

  • Klageeinreichung

  • umfängliche Betreuung im Verfahren

     

    im Zwangsvollstreckungsverfahren

     

  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers

  • Veranlassung von Taschen-, Konto- und Gehaltspfändung

  • Veranlassung der Abgabe der Vermögensauskunft mit Eidesstattlichen Versicherung

     

 

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