Restschuldbefreiung ohne
Insolvenzverfahren
Bei drohender
Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bleibt oft nur die Beantragung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens mit der Möglichkeit nach mehreren Jahren von seinen verbliebenen Schulden
befreit zu werden.
Alternativ besteht aber
oft die Möglichkeit, mit seinen Gläubigern einen Vergleich zu schließen, in dem diese überzeugt werden, dem Schuldner die Restschuldbefreiung zu erteilen, ohne dass dieser ein Insolvenzverfahren
durchführen muss. Dies wird in der Regel nur gelingen, wenn die Gläubiger davon überzeugt sind, zumindest nicht schlechter gestellt zu sein, als in einem Insolvenzverfahren. Diese
Überzeugungsarbeit und die Ausarbeitung eines Schuldenbereinigungsplans ist nicht immer leicht und erfordert professionelles Handeln. Gern steht Ihnen unsere Kanzlei mit ihrer
Erfahrung in diesen Fällen zu Verfügung.
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