Schadensregulierung mit
Unfallgegnern und Versicherungen
Ein Verkehrsunfall ist ärgerlich. Unsere Kanzlei übernimmt für Sie die Abwicklung und Geltendmachung Ihrer Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und
gegenüber Versicherungen. Hierzu gehören z.B. Ansprüche auf
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Schadenersatz für entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug (Reparaturkosten etc.) und anderen persönlichen Gegenständen,
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Schmerzensgeld für erlittene Verletzungen,
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Schadensersatz für erlittenen Verdienstausfall,
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Ersatz von Auslagen (Taxifahrten, Haushaltshilfe etc.).
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns!